Natives Olivenöl extra wird durch das Mahlen von Oliven gewonnen. Seine Klassifizierung hängt davon ab, ob es die Qualitätskriterien seiner Kategorie erfüllt.
Natives Olivenöl extra entsteht durch das Mahlen von Oliven. Es wird analysiert, um seine native Qualität zu bestätigen, seine Qualität als besonders hochwertig (Extra Virgin) einzustufen oder es für den Verzehr auszuschließen.
Qualitätskriterien für natives Olivenöl :
| Grado de acidez (%) | ≤ 2,0 |
| Indice de peróxidos mEq O2/Kg. | ≤ 20 |
| Espectrometría UV K270 | ≤ 0,25 |
| Espectrometría UV DeltaK | ≤ 0,01 |
| Espectrometría UV K232 | ≤ 2,60 |
| Valoración organoléptica |
Mf > 0 Md ≤ 3,5 |
Qualitätskriterien für natives Olivenöl extra :
Natives Olivenöl extra ist das Olivenöl schlechthin. Es repräsentiert die höchste Qualität, die natives Olivenöl unabhängig von der Olivensorte erreichen kann.
| Grado de acidez (%) | ≤ 2,0 |
| Indice de peróxidos mEq O2/Kg. | ≤ 20 |
| Espectrometría UV K270 | ≤ 0,25 |
| Espectrometría UV DeltaK | ≤ 0,01 |
| Espectrometría UV K232 | ≤ 2,60 |
| Valoración organoléptica |
Mf > 0 Md ≤ 3,5 |
Lampante Olivenöl
Gelegentlich können native Olivenöle aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen oder Mängel im Produktionsprozess einen hohen Säuregehalt oder einen Fremdgeschmack bzw. -geruch aufweisen. Sie erfüllen dann nicht die festgelegten Qualitätskriterien ihrer Kategorie (natives oder extra natives Olivenöl) und gelten daher unter diesen Umständen als nicht zum Verzehr geeignet.
Der Säuregrad ist höher als 2°
Lampante-Olivenöl muss einem Raffinationsprozess (einem physikalisch-chemischen Verfahren) unterzogen werden, um seine Mängel zu beheben. Dieser Prozess reduziert den Säuregehalt und beseitigt etwaige Fehlgeschmäcker und/oder -gerüche.
*Für alle Olivenölsorten gelten Reinheitskriterien.
*Weitere Informationen finden Sie in den PDFs am Rand (Zusammenfassung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Eigenschaften von Olivenölen und Oliventresterölen und über deren Analysemethoden, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 640/2008 der Kommission vom 4. Juli 2008).
Bei Molí de la Vall Major vermarkten wir unsere Produkte unter den Handelsmarken Mas de la Vall und Vall Magna .